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Entscheidung über Rundfunkbeitrag: Bundesverfassungsgericht erfindet den Tatbestand der „alternativen Wirklichkeit“

Das Bundesverfassungsgericht erklärt verfassungswidrige Rundfunkgebühr für verfassungskonform – mit einem simplen Trick. Anstatt die Wirklichkeit als Maßstab für die Rundfunkgebühr heranzuziehen, erlaubt das Verfassungsgericht dem Gesetzgeber einfach auf ein „Ersatz- oder Wahrscheinlichkeitsmaßstab“ zurückzugreifen.

„Der Gesetzgeber muss keinen Wirklichkeitsmaßstab wählen, sondern kann auch einen Ersatz- oder Wahrscheinlichkeitsmaßstab zugrunde legen und damit auch auf die tatsächlich überwiegende Nutzung in der Wohnung abstellen.“ (Pressemitteilung Nr. 59/2018 vom 18. Juli 2018, Bundesverfassungsgericht)

Zukünftig spielt die Wirklichkeit für das Verfassungsgericht also keine Rolle mehr. Für Entscheidungen kann ebenso auf alternative Wirklichkeiten ausgewichen werden. Das Prinzip funktioniert ähnlich wie die „alternativen Fakten“ von Donald Trump. Wo die Wirklichkeit nicht passt, denkt man sich einfach eine aus.

Das Verfassungericht erläutet den Tatbestand der alternativen Wirklichkeit in Bezug auf die Rundfunkgebühr so: „Zugrunde liegt die durch statistische Erhebungen gedeckte Erwägung, dass die Adressaten des Programmangebots den Rundfunk typischerweise in der Wohnung empfangen und dass deshalb das Innehaben einer solchen Raumeinheit ausreichende Rückschlüsse auf die Nutzungsmöglichkeit als abzugeltenden Vorteil zulässt.“

Mit anderen Worten können Sie als Wohnungsinhaber zukünftig auch der illegalen Schnapsbrennerei bezichtigt werden, da illegaler Schnaps „typischerweise“ in „solchen Räumlichkeiten“ gebrannt wird. Für eine Verurteilung kommt es dann auf den Wirklichkeitswert dieser Behauptung nicht mehr an. Allein die Tatsache, dass Sie als Wohnungsinhaber die Möglichkeit zur illegalen Schnapsbrennerei haben, reicht für eine Verurteilung vollkommen aus (wenn es dem Gesetzgeber gerade passt).

Wenn Sie genügend Humor besitzen, können Sie sich die vollständige Pressemitteilung des Bundesverfassungsgerichts zum Rundfunkbeitrag gerne in Gänze zu Gemüte führen.

 

Satire von Der Flamingo

 

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